27.07.2020

Ja, grundsätzlich darfst du das. Da die Vermietung von Wohnungen über Buchungsplattformen wie Airbnb den Regeln über die Untermiete (Art. 262 OR) untersteht, benötigst du aber in jedem Fall die Zustimmung des Vermieters.

Der Vermieter kann die Zustimmung verweigern, wenn:

  • du dich weigerst, ihm die Bedingungen des Untermietvertrags bekannt zu geben;
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  • die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind;
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  • ihm aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen oder
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  • du die Wohnung permanent untervermieten willst.

Falls du nicht in einer Miet- sondern einer Eigentumswohnung (Stockwerkeigentum) wohnst, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Vermietung deiner Eigentumswohnung über Airbnb mit dem Begründungsakt und/oder Stockwerkeigentümerreglement vereinbar ist.

Dein Vermieter verbietet dir deine Wohnung über Airbnb zu vermieten? Dein Vermieter hat den Mietvertrag gekündigt, weil du deine Wohnung ohne seine Zustimmung über Airbnb vermietet hast? Du willst wissen, was du bei einer Vermietung über Airbnb alles beachten solltest? Deine Airbnb-Gäste haben in deiner Wohnung Schaden angerichtet? Du bist Vermieter oder Mitglied einer Stockwerkeigentümergemeinschaft und willst die Vermietung über Airbnb untersagen?

Dann komm zu YLEX. Wir klären das!


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