29.07.2022

Es wird immer heisser und das Arbeiten fällt deshalb immer schwerer. Die zunehmende Hitze im Sommer hat aber nicht nur Leistungseinbussen zur Folge, sondern kann gemäss SECO auch ein Gesundheitsrisiko darstellen. Dabei wissen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht, dass sie sich gegen übermässige Hitze am Arbeitsplatz zur Wehr setzen können. Denn die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber besitzt die Pflicht alle Massnahmen zu treffen, die nötig sind, um den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit zu wahren. So sieht es zumindest Art. 2 der dritten Verordnung zum Arbeitsgesetz (ArG) vor. Darunter fällt auch die Arbeit unter Hitze, da eine hohe Lufttemperatur ein Gesundheitsrisiko darstellt und zu einem «Hitzestress» führen kann.

 

Vorschriften und Richtlinien

Gemäss SUVA kann bereits eine mittelschwere Arbeit sehr belastend für den Körper sein, wobei aber immer auch die persönlichen Präferenzen zu beachten sind. Trotzdem haben sich Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an gewisse arbeitsrechtliche Vorgaben und Weisungen zu halten. Deshalb hat die SUVA sowie auch das SECO Richtlinien geschaffen, welche zur Orientierung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft dienen sollen.

Laut SUVA sollte jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer darum bemüht sein, sich selbst vor Sonne und Hitze auch bei weniger als 24 Grad zu schützen, inkludiert wird hier auch das Tragen von schützender Kleidung, wie bspw. langen Hosen, Nackenschutz, Sonnenbrille etc. Es empfiehlt sich zudem viel Wasser zu trinken und die Pausen sowie auch den Arbeitsrhythmus anzupassen. Bei zunehmender Hitze sollten weitere Vorkehrungen getroffen werden, wie das Einrichten von Beschatteten Zonen für exponierte Arbeitsplätze und das Einschränken von individuellen Belastungen, durch Arbeitsaufteilung. Diese Vorkehrungen sollten zudem von der Arbeitgeberschaft unterstützt und gefördert werden.

Einen Anhaltspunkt liefert auch die Tabelle für arbeitsphysiologisch gute Bereiche bei Raumtemperaturen, welche man in der Wegleitung zu Art. 16 ArG findet. Sie zeigt an, welche Lufttemperatur optimale für die jeweilige Arbeitstätigkeit ist. Die Tabelle ist aber mit Vorsicht zu geniessen, da auch höhere Temperaturen toleriert werden können. Bei der Lufttemperatur handelt es sich um die Temperatur der Luft, welche am Arbeitsplatz gemessen wird. Entscheidend ist aber nicht nur die Lufttemperatur, sondern auch die Luftfeuchtigkeit. Diese sollte sich optimalerweise im Bereich zwischen 30 bis 60% befinden.

 

Rechtliche Konsequenzen

Aus Art. 328 Abs. 1 OR kann man eine Führsorgepflicht der Arbeitgeberschaft gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer herauslesen. Konkretisiert wird die Bestimmung betreffend Gesundheitsschutz durch das ArG.

Namentlich müssen die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf die Gesundheit der Arbeitnehmerschaft gebührend Rücksicht nehmen. Weiter sind sie verpflichtet Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu treffen, dies schliesst auch die Sicherstellung eines arbeitsfördernden Klimas ein. Verstösst die Arbeitgeberschaft dagegen, kommt dies einer Vertragsverletzung gleich. Bei geringeren Verstössen kann Anzeige bei den kantonalen Vollzugsbehörden erstattet werden. Handelt es sich jedoch um besonders schwere Fälle und wurde die Arbeitgeberin bzw. der Arbeitgeber bereits ermahnt, kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern, wobei die Arbeitgeberschaft aber weiterhin verpflichtet ist die Lohnzahlungen vorzunehmen. Auch besteht die Möglichkeit einer Kündigung durch die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer.

 

Ratschlag

Nicht nur die rechtlichen Konsequenzen bei der Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorschriften sollten deshalb für die Arbeitgeberschaft ausschlaggebend sein. Ihr sollte auch ein persönliches Interesse an der Schaffung angenehmer Arbeitsbedingungen liegen, da bei grosser Sommerhitze und einer Innentemperatur um 30 Grad mit einer Leistungseinbusse von 10 Prozent oder mehr gerechnet werden kann.

Die Arbeitnehmerschaft ist deshalb gut beraten, angemessene Schutzmassnahmen zu treffen und sich darum zu bemühen Beeinträchtigungen durch Hitze zu vermindern oder zu beseitigen. Dies kann in Büroräumen bspw. durch die Installation einer Klimaanlage erfolgen.

Bist du nicht sicher, ob bei dir am Arbeitsplatz die rechtlichen Vorgaben bezüglich Hitze eingehalten werden? Dann beraten wir dichgerne.


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