Darf ich meine Weihnachtsdeko auf dem Balkon anbringen?

Darf ich meine Weihnachtsdeko auf dem Balkon anbringen?

09.12.2022

Im Dezember sieht man wieder viele geschmückte Balkone, Dächer und Hausfassaden mit Lichterketten, Sternen und blinkenden Rentieren. Doch was ist aus mietrechtlicher Sicht überhaupt erlaubt?

Mietvertrag, Hausordnung und Bewilligung

Mieter mieten mit dem Mietvertrag gewöhnlich die Wohnung mit einem allfälligen Balkon. Die Fassade, das Dach oder die Aussenseite des Balkons gehört normalerweise nicht zum Mietgegenstand. Ob weihnachtliche Dekoration zulässig ist, findest du eventuell im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Besteht keine Regelung, so empfehlen wir, den Eigentümer bzw. den Vermieter zu fragen.

Der Vermieter bzw. der Eigentümer kann – unter Vorbehalt strassenverkehrsrechtlicher und polizeilicher Vorschriften – entscheiden, wer was an der Fassade seines Hauses anbringen darf.

Stillschweigende Genehmigung oder Abmahnung des Vermieters

Sofern du mit deiner Weihnachtsbeleuchtung den Strassenverkehr oder deine Nachbarn nicht übermässig störst und sich dein Vermieter nicht gemeldet hat, kannst du davon ausgehen, dass die Dekoration stillschweigend akzeptiert wird. Zum einen gehört es in der Schweiz dazu, dass die Menschen ihre Wohnungen und Häuser in der Weihnachtszeit schmücken, zum anderen dauert die Adventszeit nur einige Tage, so dass diese Dekoration in den meisten Fällen geduldet werden kann.

Hast du jedoch eine Abmahnung von deinem Vermieter erhalten, empfiehlt es sich, diese ernst zu nehmen, um eine Kündigung zu verhindern. Als Alternative kannst du die Weihnachtsdeko im Innenbereich der Wohnung wieder aufhängen.

Öffentlich-rechtliche Bestimmungen

Selbst mit der Einwilligung des Vermieters kann es sein, dass du verpflichtet wirst, deinen Weihnachtsschmuck wieder abzuhängen. Einerseits darfst du mit deiner Beleuchtung den Strassenverkehr nicht beeinträchtigen. Andererseits können Bestimmungen aus dem Denkmalschutz eine Beleuchtung verbieten. Zu guter Letzt bestehen diverse polizeiliche Vorschriften, welche eine "zu helle" Beleuchtung während der ganzen Nacht verbieten können.

Hast du weitere Fragen zum Mietrecht? Komm vorbei, wir klären das für dich.

 

 


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