Einseitige Erhöhung der Nebenkosten-Beiträge des Vermieters?

Einseitige Erhöhung der Nebenkosten-Beiträge des Vermieters?

11. Oktober 2022

70 Prozent der Haushalte in der Schweiz heizen mit Öl oder Gas. Aufgrund des Ukraine-Krieges droht nun ein Anstieg der Nebenkosten, weil sich die Preise fürs Heizöl und Gas markant erhöht haben.

Oft schicken Vermieter einen Brief und bitten einer Erhöhung der Akontozahlungen unterschriftlich zuzustimmen. Einseitige Nebenkostenanpassungen müssen auf dem kantonal genehmigten Formular zur Mitteilung von Mietzinserhöhungen und einseitigen Vertragsänderungen mitgeteilt werden. Wichtig ist, dass die Nebenkostenanpassung klar begründet wird, sonst ist die Änderung nichtig. Oft halten die Vermieter diese Formalitäten aber nicht ein. Hiervon zu unterscheiden ist der Hinweis resp. die Einladung des Vermieters, freiwillig eine höhere Akontozahlung zu leisten, damit mit der Nebenkostenabrechnung nicht eine happige Nachzahlung fällig wird.

Die Vertragsänderung kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen plus zehn Tage Bedenkfrist auf den nächsten Kündigungstermin mitgeteilt werden. Trifft das Formular zu spät ein, gilt die Änderung erst auf den nächstmöglichen Kündigungstermin.

Eine Vertragsänderung kann der Mieter innert 30 Tagen seit Erhalt bei der Schlichtungsbehörde anfechten. Bist du unsicher, wie du vorgehen sollst? YLEX unterstützt dich gerne.