Mit dem Stand Up Paddle auf den See

Mit dem Stand Up Paddle auf den See

18. Juni 2022

Der Sommer ist da, die Temperaturen steigen. Und mit der Hitze zieht es die Menschen an Orte, wo sie sich abkühlen können. Die Seen in der Schweiz sind hierfür ideal. Wer sich nicht nur im, sondern auch auf dem Wasser fortbewegen möchte, kann dies beispielsweise mit einem Stand Up Paddle (SUP) tun. Diese Freizeitgeräte erfreuen sich wachsender Beliebtheit, ja erfahren derzeit einen regelrechten Boom. Dies, weil sie viele Vorteile mit sich bringen: sie sind einfach zu transportieren und in Betrieb zu nehmen, sie fördern Gesundheit und Koordination und nicht zuletzt kann man lautlos und emissionsfrei vorankommen. Die Nutzung ist sehr vielseitig.

Da der Platz auf den Gewässern beschränkt ist und diverse Anspruchsgruppen mit ihren Interessen aufeinanderstossen, gibt es - wie an Land und in der Luft - Regeln, an die man sich halten muss. Sie dienen meist der Sicherheit und ermöglichen ein friedliches Nebeneinander.

SUP fallen gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung (BSV) unter die Fahrzeugart Ruderboot. Entsprechend darf man sich damit auf dem ganzen See bewegen, nicht nur innerhalb der sogenannten Uferzone. Fahrverbote sind mit rot/weissen Schildern gekennzeichnet, Schwimmbereiche mit gelben Bojen abgegrenzt. Naturschutz- und Wasserpflanzenzonen darf man sich nicht nähern. Auch Hafenanlagen sollten gemieden werden, da hier mit erhöhtem Aufkommen an vortrittsberechtigten Wasserfahrzeugen wie beispielsweise Kursschiffe, Segelboote etc. gerechnet werden muss. Generell müssen Vortrittsregeln und Abstandsvorschriften befolgt werden.

Auf dem SUP muss gut sichtbar Name und Adresse des Eigentümers oder der Eigentümerin respektive der Halterin oder des Halters angebracht sein. Und wer sich mit seinem SUP mehr als 300 Meter vom Seeufer bewegt, muss zudem eine genormte Schwimmhilfe mitführen, die einen Auftrieb von mindestens 50 N gewährleistet. Nach Sonnenuntergang bis zum Sonnenaufgang (sowie bei schlechter Sicht) muss man das SUP mit einem weissen Rundumlicht beleuchten.

Weiter gilt zu beachten, dass auch für SUP eine Atemalkoholgehaltsgrenze von 0.25 mg/l (0.5 Promille) besteht. Und schliesslich ist es verboten, das SUP mit einem Motor, elektrische eingeschlossen, auszurüsten. 

Um nicht eine unliebsame Überraschung zu erleben, sollte man seine Ausfahrt auf die eigenen Fähigkeiten angepasst planen und insbesondere den Wetterbericht konsultieren und das Wetter beobachten. So steht einem tollen Erlebnis nichts mehr im Weg.