Der Traum vieler Eltern ist eine Nanny: Jemand, der Vertrauensperson ihrer Kinder ist und in Kinderbetreuungsbelangen tatkräftig mit unterstützt und entlastet. Oft gestaltet sich in der Realität nur schon die Suche nach einer passenden Person schwierig. Und im Moment der Zusage tauchen zusätzlich juristische Themen und Stolpersteine auf: Braucht es einen Vertrag? Wenn ja, was gelten für Regeln und was sollte dieser für einen Inhalt haben?
Eltern sind Arbeitgeber - was bedeutet dies?
Sobald Eltern sich mit einer Nanny für die Aufnahme der Kinderbetreuung ab einem bestimmten Zeitpunkt zu definierten Bedingungen (Entlohnung, Arbeitszeit, Ferien, konkrete Aufgaben etc.) geeinigt haben, entsteht ein Arbeitsverhältnis unter Privatpersonen. Die Eltern sind ab dem Moment der Einstellung die Arbeitgeber der kinderbetreuenden Person, mit allen Rechten und Pflichten. So müssen die Eltern etwa den vertraglich zugesicherten Lohn bezahlen sowie das abgemachte Arbeitspensum bieten. Auch können sie der Nanny Weisungen erteilen. Die Nanny wiederum verpflichtet sich, ihre Arbeit - die Kinderbetreuung - wie vereinbart zu erbringen.
Da es sich bei der Nanny um eine Arbeitnehmerin handelt, kommt dass Arbeitsvertragsrecht zur Anwendung: So sind die Arbeit gebenden Eltern etwa verpflichtet, die Kinderbetreuerin bei einer Ausgleichskasse (AHV/ALV/EO/IV) anzumelden und gegen Alter (Pensionskasse) und Unfall (Unfallversicherung) zu versichern. Wird eine Nanny krank, so hat sie Anrecht darauf, dass ihr die Eltern während einer bestimmten Zeit den Lohn fortzahlen.
...daher ist ein Vertrag empfehlenswert
Natürlich kann ein Arbeitsvertrag mündlich eingegangen werden. Das Ausfertigen eines schriftlichen, verbindlichen Vertrages macht aus vorgenannten Gründen auch im Kinderbetreuungskontext Sinn und wird von uns klar empfohlen. So sind Erwartungen, Rechte und Pflichten aller Parteien klar geregelt und festgehalten.
Inhaltliche Punkte eines Vertrags
Zu den hauptsächlichen Vertragsinhalten gehören Angaben zu Vertragsparteien, Umfang der Tätigkeit, Beginn der Anstellung, Lohn (Monats- oder Stundenlohn), Arbeitspensum sowie Kündigung der Anstellung. Inspiration finden Eltern auf der Seite des SECO. Im Vertrag nicht geregelte Inhalte richten sich nach dem "Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft des Bundes" sowie dem "kantonalen Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft" - unabhängig davon, ob die Eltern sich dessen bewusst waren oder nicht.
Bist du unsicher, ob dein Kinderbetreuungs-Vertrag vollständig ist? Oder möchtest du einen solchen Vertrag durch uns erstellen lassen? YLEX unterstützt dich gerne.