Ferien am Meer gebucht und die Airline streicht deinen Flug

Ferien am Meer gebucht und die Airline streicht deinen Flug

27.06.2022

von: Simone Reinhardt

Infolge der Corona Pandemie mussten zahlreiche Airlines ihr Personal entlassen. Dieses Personal fehlt jetzt: Die Sommerferien stehen vor der Tür und nach zwei Jahren Pandemie zieht es viele wieder in die Ferne. Aufgrund der reduzierten Crews können die Airlines diese wieder anwachsende Zahl von Fluggästen nicht bewältigen. Sie sind in der Folge gezwungen Flüge zu streichen.

 Was kannst du machen, wenn du davon betroffen bist?

Seit 2006 gilt die Regelung der EU über die Fluggastrechte (EG 261/2004) auch in der Schweiz. Die Regelung ist anwendbar für Flüge innerhalb der EU oder wenn der Flug durch eine europäische Airline durchgeführt wird.

Bei der Annullierung eines Fluges hängen deine Rechte vom Zeitpunkt der Stornierung ab:

Du wirst mehr als zwei Wochen vor dem Abflug über die Annullierung informiert:

Teilt dir die Airline die Streichung des Fluges mehr als zwei Wochen vor Abflug mit, so hast du die Wahl, ob du das Flugticket zurückerstattet möchtest oder ob du die Reise dennoch antreten willst. Entscheidest du dich für die Reise und die Airline bietet dir keinen Alternativflug an, kannst du auch selbst einen gleichwertigen Flug buchen und die Kosten anschliessend bei der Airline zurückverlangen.

Du wirst weniger als zwei Wochen vor dem Abflug über die Annullierung informiert:

Zusätzlich zu den Rechten, die du auch bei einer Flugstornierung von mehr als zwei Wochen vor Abflug hast, muss dir die Airline in diesem Fall auch noch eine Entschädigung (sog. Ausgleichszahlung) für deine Umtriebe bezahlen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Distanz, welche mit dem annullierten Flug zurückgelegt worden wäre sowie von der Verspätung des Alternativflugs ab. Die Entschädigung variiert zwischen 125 und 600 Euro. Die Airline kann diese Entschädigungszahlung ganz vermeiden, wenn sie dir einen Alternativflug anbietet, der zeitlich kaum vom ursprünglichen Flug abweicht. Konkret darf der Alternativflug bei einer Stornierung von zwei Wochen bis sieben Tage vor dem ursprünglich gebuchten Abflug max. zwei Stunden früher starten und maximal vier Stunden später landen. Bei einer Stornierung von weniger als 7 Tage vor Abflug darf der Abflug des Alternativflugs maximal eine Stunde früher angesetzt sein und die Ankunft darf sich maximal um zwei Stunden verspäten.

Eventuell wird die Airline auch versuchen, diese Entschädigungszahlung zu umgehen, indem sie behauptet, der Personalmangel sei auf einen aussergewöhnlichen Umstand – z. B. die Pandemie – zurückzuführen. Da die Pandemie schon zwei Jahre dauert, ist diese Argumentation für YLEX jedoch nicht stichhaltig. Im Streitfall muss darüber jedoch ein Gericht entscheiden.

Du bist schon am Flughafen, als der Flug storniert wird:

Hier hast du zusätzlich zu den obengenannten Rechten auch Anspruch auf Mahlzeiten im Verhältnis zur Wartezeit und falls nötig auch auf Hotelunterbringung.

Will deine Airline nicht für deine Hotelkosten aufkommen, dir keine Entschädigung bezahlen oder die Kosten des Alternativflugs nicht übernehmen? Komm zu YLEX, wir helfen dir weiter.


Jetzt Beratung anfordern

Ebenfalls interessant für dich