18.01.2023

Gesetzesänderungen, welche du unbedingt fürs neue Jahr kennen solltest

Adoptionsurlaub

Diese Gesetzesänderung sieht vor, dass Erwerbstätige, welche ein Kind unter 4 Jahren zur Adoption aufnehmen, einen Anspruch auf einen durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten zweiwöchigen Adoptionsurlaub haben. Dieser Urlaub muss aber innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme des Kindes bezogen werden.

 

Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Die minimale Altersrente wird im neuen Jahr 2023 auf CHF 1‘225.00 pro Monat erhöht. Und auch die AHV-Maximalrente erhöht sich und beträgt neu CHF 2‘450.00 pro Monat. Bei Ehepaaren steigt der Planfond zudem von CHF 3‘585.00 auf CHF 3‘675.00.

Mit diesen neuen Bestimmungen soll vor allem der erwarteten Teuerung (3%) und des Lohnanstiegs (2%) entgegengewirkt werden.

 

Aktienrecht

Die Aktienrechtsrevision wird nebst einigen Neuerungen, auch zahlreiche geänderte Bestimmungen des bisherigen Aktienrecht betreffen.

Beispielsweise kann das Aktienkapital neu auch auf eine zulässige Fremdwährung lauten. Ein solcher Wechsel kann jeweils auf das neue Geschäftsjahr stattfinden. Auch werden neue Bestimmungen eingeführt, welche die Aktionärs- und Minderheitsrechte stärken sollen. In Bezug auf die Digitalisierung sieht das revidierte Aktienrecht zudem vor, dass unter anderem die Abhaltung der Generalversammlung virtuell erfolgen kann.

 

Arbeitslosenversicherung (ALV)

Das Recht zur Erhebung des Solidaritätsprozents fällt per Januar 2023 automatisch weg. Der Ausgleichsfonds der ALV wird per Ende 2022 voraussichtlich die Schwelle von 2.5 Mrd. erreichen, was zum Wegfall des Solidaritätsprozents führt.

 

Coronavirus

Die anfallenden Kosten für einen Covid-19-Test müssen jeweils von denjenigen übernommen werden, die sich testen lassen.

 

Erbrecht

Mit dem Inkrafttreten des revidierten Erbrechts, sollen vor allem den zahlreichen Formen des Zusammenlebens Rechnung getragen werden.

Es gibt unter anderem eine Änderung bezüglich des Pflichtteils der Nachkommen von ¾ auf ½. Der Pflichtteil der Eltern wird zudem vollständig aufgehoben. Somit erhöht sich die frei verfügbare Quote der Erblasserin bzw. des Erblassers. Zudem wird es Anpassungen bezüglich des Nutzniessungsrechts der überlebenden Ehegattin bzw. des überlebenden Ehegatten geben.

 

Grundbuchverordnung

Neu sind die Grundbuchämter verpflichtet, die AHV-Nummer zur Personenidentifizierung zu verwenden. Damit soll die Suche der gegenwärtigen Benutzungsrechte für landesweite Grundstücke verbessert werden.

 

Höherer Kinderdrittbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer

Der bisherige Steuerabzug bei der direkten Bundessteuer für die Kinderdrittbetreuung beträgt CHF 10'000.00 pro Kind. Ab dem Jahr 2023, das heisst für das Steuerjahr 2022, gilt neu CHF 25'000.00 für den Kinderdrittbetreuungsabzug bei der direkten Bundessteuer. Damit dieser Abzug geltend gemacht werden kann, muss das Kind weniger als 14 Jahre alt sein und mit der steuerpflichtigen Person zusammenleben.

 

Krankenkassen

Es wird im Jahr 2023 einen Anstieg der Prämien der obligatorischen Krankenversicherung geben. So wird die durchschnittliche Monatsprämie neu CHF 334.70 betragen, was einem Anstieg von 6.6% im Vergleich zum Jahr 2022 entspricht. Zudem erhöht sich die mittlere Prämie für Erwachsene (CHF 397.20) und junge Erwachsene (CHF 279.90) um 6.6% resp. 6.3% gegenüber 2022. Auch die Kinderprämien werden zunehmen, und zwar um 5.5% auf CHF 105.

 

Mehrwertsteuer

Für nicht-gewinnstrebige, ehrenamtliche Sport- und Kulturvereine sowie auch für gemeinnützige Institutionen wird die Umsatzgrenze für die Mehrwertsteuer von CHF 150'000 auf CHF 250'000 angehoben.

 

Hast du Fragen zu den Gesetzesänderungen, wir helfen dir weiter.


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