Mit der Heirat tritt automatisch von Gesetzes wegen der Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung ein. Will man davon abweichen, benötigt man einen Ehevertrag. Romantisch ist ein solcher Vertrag nicht, dennoch gibt es einige Situationen, in welchen es durchaus sinnvoll ist, vom ordentlichen Güterstand abzuweichen.
Die drei Güterstände
- Die Errungenschaftsbeteiligung: Dies ist der ordentliche oder gesetzliche Güterstand. Das Vermögen vor der Eheschliessung bleibt im Besitz der einzelnen Parteien, gemeinsam angehäuftes Vermögen während der Ehe wird halbiert.
- Die Gütergemeinschaft: Die Vermögen beider Ehepartner verschmelzen zu einem Gesamtvermögen und werden bei der Scheidung halbiert. Heute ist dies eher selten. Dieser Güterstand benötigt einen notariell beglaubigten Ehevertrag.
- Die Gütertrennung: Die Vermögen beider Ehepartner sind voneinander getrennt. Auch dieser Güterstand bedarf eines Ehevertrages.
Was sind die Gründe für eine Gütertrennung?
Fall 1: Das Unternehmen soll in der Familie bleiben
Mit einem Ehevertrag verbleibt das Unternehmen in der Familie und die Unternehmensnachfolge bzw. Kontinuität ist gesichert.
Fall 2: Finanzielle Unabhängigkeit und Bevorteilung der eigenen Nachkommen
Bei vermögenden Ehegatten besteht das Interesse daran, dass das "Familienvermögen" bestehen bleibt und an die Nachkommen weitergegeben werden kann.
Fall 3: Einfache Abwicklung im Scheidungsfall
Ein grosser Vorteil bei der Scheidung: die güterrechtliche Auseinandersetzung fällt weg. Die Abwicklung der Scheidung ist somit einfacher, günstiger und schneller.
Neben diesen Gründen gibt es noch Spezialfälle, in welchem der Güterstand angeordnet wird:
-wenn über einen Ehegatten, der in Gütergemeinschaft lebt, der Konkurs eröffnet wird
-wenn ein Gericht die Gütertrennung im Rahmen eines Eheschutzverfahrens auf Begehren eines Ehegatten verfügt.
Du hast weitere Fragen zum Ehevertrag? Dann komm zu YLEX, wir klären das.