14.12.2020

Du führst dein eigenes KMU und hast mehrere Personen angestellt, die für dich arbeiten. Im Sinne des Prinzips "Arbeit gegen Lohn" bezahlst du deinen Mitarbeitenden jeweils am Monatsende ihren Lohn aus. 

Lohnabrechnung erstellen

Gestützt auf Art. 323b OR musst du deinen Mitarbeitenden parallel zur Lohnauszahlung eine schriftliche Lohnabrechnung aushändigen. 

Auf der Lohnabrechnung deklarierst du für jede/n Mitarbeitende/n gemessen an einem Abrechnungszeitraum den vertraglichen Bruttolohn, allfällige abgemachte geldwerte Zusatzleistungen wie sowie die gesetzlichen und vertraglichen Lohnabzüge (u.A. AHV/ALV/IV/EO/Pensionskasse/Krankentaggeld). Es ist empfehlenswert, die einzelnen Positionen (Auszahlungs- oder Abzugsbeträge) transparent aufzulisten und verständlich zu benennen, damit der Empfänger der Lohnabrechnung den Lohn-Auszahlungsbetrag (Nettolohn) ohne Weiteres selber nachvollziehen kann.

Die Summe der auf den einzelnen Lohnabrechnungen ausgewiesenen Auszahlungsbeträge müssen sich nach einem Kalenderjahr wiederum auf dem Lohnausweis finden, den die Mitarbeitenden für die Steuererklärung benötigen.

Die Lohnabrechnung kannst du erstellen mithilfe eines Gehaltsprogramms oder auch in Form einer händischen Aufstellung (excel, word...). Auf der Seite des SECO finden sich Excel-Vorlagen für Lohnbudgets und Lohnabrechnungen bei Monats- sowie Stundenlohn.

Lohnabrechnung verstehen

Du hast keine Lohnabrechnung erhalten? Oder du hast zwar eine Lohnabrechnung erhalten, verstehst aber nicht, warum dein Arbeitgeber gewisse Abzüge vorgenommen hat, einen Teil deines Lohnes zurück behält und warum deine Familienzulagen nicht wie bisher ausgewiesen sind? Wir empfehlen dir, dich dich zur Klärung deiner Fragen zuerst an deinen Arbeitgeber zu wenden.

 

Hast du weitere Fragen zur Handhabung oder zum Verständnis der Lohnabrechnung? Komm vorbei, wir klären das.


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