Rechtsstillstand im Betreibungswesen

Rechtsstillstand im Betreibungswesen

23.03.2020

Vom 19. März bis und mit 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldnern in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden.

Beschluss des Bundesrats

Aufgrund der ausserordentlichen Situation hat der Bundesrat den Rechtsstillstand im Betreibungswesen angeordnet. Während dieses Rechtsstillstands dürfen Schuldnerinnen und Schuldnern keine Betreibungsurkunden zugestellt werden. Mit dieser Massnahme soll eine einheitliche Umsetzung des Betreibungsrechts in der Schweiz gewährleistet werden.

Kleine Entlastung für Unternehmen und Selbstständige

Die Anordnung des Rechtsstillstands bringt eine gewisse Entlastung für Unternehmen und Selbstständige, welche aufgrund der behördlichen Massnahmen ihr Geschäft schliessen mussten. Der Rechtsstillstand kann so den finanziellen Engpässen entgegenwirken.

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