Leise rieselt der Schnee - und laut können die Konflikte mit dem Nachbar werden, wenn man sich bezüglich der Schneeräumung uneins ist. Wer ist für die Schneeräumung vor dem Haus verantwortlich? Wann muss geräumt werden? Und wer haftet bei allfälligen Unfällen?
Was muss ich tun?
Für die Schneeräumung auf öffentlichen Strassen, Gehwegen und Plätzen ist das Gemeinwesen verantwortlich. Auf Privatgrundstücken ist der jeweilige Eigentümer oder sein Mieter für die Schneeräumung zuständig. Bei der Schneeräumung auf einem Gehweg empfiehlt sich, eine etwa ein Meter breite Spur zu räumen, so dass zwei sich begegnende Passanten oder ein Kinderwagen ohne Gefahr aneinander vorbei kommen.
Wann muss ich schippen?
In den Bergregionen muss häufiger geräumt werden, da dort mehr Schnee fällt. Generell besteht die Pflicht zum Schneeschaufeln und Salzen der Gehwege grundsätzlich dann, wenn am meisten Fussgänger unterwegs sind. Als Faustregel gilt die Zeit von 7 Uhr morgens bis 21 Uhr abends. Es kann nicht verlangt werden, dass jedem Risiko vorgebeugt und der Winterdienst, etwa bei starkem Schneefall, rund um die Uhr sichergestellt wird.
Hafte ich bei einem Unfall?
Generell muss der Eigentümer seine Liegenschaft so unterhalten, dass bei normalem Gebrauch keine Gefahr besteht. Kommt jemand infolge mangelhafter Schneeräumung vor der Liegenschaft zu Schaden (durch Ausrutschen auf dem vereisten Vorplatz), kann der Hauseigentümer dafür haftbar gemacht werden. Ein Verschulden des Eigentümers wird für die Haftung nicht vorausgesetzt. Das Gleiche gilt für herunterfallende Eiszapfen und Dachlawinen, welche aus dem Grund regelmässig zu entfernen sind.
Tipps:
- Suche einen geeigneten Platz für die Schneemassen: Befördere den Schnee nicht einfach auf die Strasse oder zum Nachbarn.
- Streugut hält die Strassen griffig. Verwende Split oder Sand.
- Befreie deine Liegenschaft präventiv von Eiszapfen und Dachlawinen.
- Die Schneeräumungspflicht dauert von 7 – 21 Uhr.
Hast du weitere Fragen zur Schneeräumung? Komm vorbei, wir klären das.