Termin beim Arzt vergessen - muss ich die Rechnung bezahlen?

Termin beim Arzt vergessen - muss ich die Rechnung bezahlen?

01.07.2020

Es passiert schneller als man denkt. Viele Termine, Verpflichtungen und To-Do's und schon hat man den Termin beim Augenarzt, Zahnarzt oder beim Psychologen vergessen. Muss ich die Rechnung trotzdem bezahlen?

Arzt muss Nachweis erbringen

Ein Arzttermin muss mindestens 24 Stunden vor Beginn storniert werden. Die 24 Stundenregel steht meistens in den AGB oder auf der Homepage der Leistungserbringer. Ärztinnen und Ärzte haben grundsätzlich das Recht, später abgesagte oder verpasste Termine zu verrechnen. Sie müssen aber nachweisen können, dass durch die kurzfristige oder nicht erfolgte Absage ein Schaden entstanden ist, dass sie also während dieser Zeit keiner anderen Arbeit nachgehen konnten. Bei einem Allgemeinpraktiker ist dieser Nachweis schwer zu erbringen, vor allem, wenn man im Wartezimmer lange «Literatur» studieren muss. Handelt es sich um einen Termin bei einem Psychiater oder Zahnarzt, sieht die Situation anders aus. Beide können in der Regel nachweisen, dass der Termin – und das sind oft längere Zeitbudgets – für den Patienten blockiert war und sie als Leistungserbringer deshalb einen finanziellen Schaden erlitten haben.

Gespräch suchen

Hast du einen Termin beim Zahnarzt oder Psychiater verpasst, empfehlen wir zuerst das Gespräch zu suchen. Allenfalls wird ein Auge zugedrückt. Sollte der Arzt auf die Rechnung bestehen, sollte diese bezahlt werden, um weitere Kosten und Ärgernisse zu vermeiden. Beim Allgemeinmediziner oder Spezialisten kann es sich lohnen nachzufragen, ob wirklich ein Schaden entstanden ist.

Wenn immer möglich: Sage deinen Termin unbedingt rechtzeitig ab. Wirst du übers Wochenende krank, kann es allerdings schwierig werden, die 24-Stunden-Stornierungsfrist einzuhalten, weil niemand in der Praxis das Telefon entgegennehmen kann. Hier empfiehlt sich, eine E-Mail zu senden. Meist haben die Ärzte in diesem Fall aber Verständnis, insofern es nicht um wiederholte kurzfristige Absagen handelt.

Versicherung bezahlt nicht

Verpasste oder zu kurzfristig abgesagte Termine sind ein Ärgernis. Ausgefallene Sitzung müssen grundsätzlich ohne Gegenleistung und ohne Entschädigung von der Krankenkasse bezahlt werden, da verpasste Sitzungen weder bei der Grund-, noch bei der Zusatzversicherung als Pflichtleistung gelten.

Hast du Fragen zu deiner Arztrechnung? Komm vorbei, wir klären das.


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