Ihr lebt als Paar zusammen und seit dafür weder eine Ehe noch eine eingetragene Partnerschaft eingegangen. Nun klappt es gemeinsam nicht mehr so richtig und ihr möchtet getrennte Wege gehen. Wir zeigen dir in diesem Beitrag was die wichtigsten Folgen und Möglichkeiten einer Trennung im Konkubinat sind.
Die Trennung
In der Gesetzgebung finden sich zur Auflösung des Konkubinats keine bestimmten Regeln. Grundsätzlich ist die Auflösung des Konkubinats formlos möglich, beispielsweise durch Auszug eines Konkubinatspartners oder einer Konkubinatspartnerin. Meistens ist es lediglich mit dem Auszug jedoch noch nicht getan und es stellen sich insbesondere Fragen zur Wohnung, Eigentum, Vermögen und allenfalls gemeinsamen Kindern.
Wenn ihr nicht bereits während des Zusammenlebens einen entsprechenden Konkubinatsvertrag vereinbart habt und einzelne Fragen dadurch geklärt wurden, sollte spätestens im Trennungszeitpunkt eine gemeinsame Lösung gefunden werden. Ein gerichtliches Verfahren oder womöglich mehrere dadurch anfallende Gerichtsverfahren sind aufwendig und kostspielig.
Die wichtigsten Folgen der Trennung
- Wenn ihr euch trennt, habt ihr grundsätzlich gegenseitig keinen Anspruch auf Unterhaltszahlungen, auch wenn jemand von euch während des Zusammenlebens das eigene Pensum reduziert oder aufgegeben hat.
- Immerhin bekommt die Person, die zugunsten der Familien- und Betreuungsarbeit ihre Erwerbtätigkeit einschränkt, einen Betreuungsunterhalt zugesprochen.
- Ebenfalls werden die während des Zusammenlebens einbezahlten AHV- und Pensionskassen-Beiträge beim Einzahlenden belassen.
- Wohnung: Je nachdem wie der Mietvertrag ausgestaltet ist, können sich auch diesbezüglich Fragen ergeben. Wenn ihr beide den Mietvertrag unterzeichnet habt, braucht es für eine gemeinsame Kündigung der Wohnung das Einverständnis von euch beiden. Ist nur einer oder eine von euch Vertragspartei kann alleine gekündigt werden, oder der/die andere zieht aus der Wohnung aus.
Der Konkubinatsvertrag
Das Gesetz enthält keine Regeln für das Konkubinat, weshalb ihr als Paar während der Beziehung und bei einer Trennung weitgehend wie Einzelpersonen behandelt werdet. Ein Konkubinatsvertrag ist nicht zwingend, jedoch könnt ihr so gegenseitige Rechte und Pflichten festlegen, welche auch bei einer Trennung gelten sollen. Dieser gibt euch eine gewisse Absicherung.
Form und Inhalt des Vertrages sind in den Schranken des Gesetzes frei und es braucht auch keine notarielle Beglaubigung, sofern er keine erbrechtlichen Regeln enthält.
In einem Konkubinatvertrag können unter anderem Regelungen zur gemeinsamen Wohnsituation getroffen werden. Sowohl das Wohneigentum, als auch ein Mietverhältnis über eine Wohnung kann geregelt werden. Ebenso kann im Falle einer Trennung festgelegt werden, wer ausziehen muss und wer weiterhin den Mietzins bezahlt. Ferner können Unterhaltszahlungen zwischen euch vereinbart werden. Anders als bei einem Ehepaar besteht bei Konkubinatspaaren kein gesetzlicher Anspruch auf Unterhaltszahlungen im Trennungsfall. Regelungen in Bezug auf gemeinsame Kinder bergen ebenfalls Konfliktpotential, die ihr in einem Konkubinatsvertrag entsprechend regeln könnt. Weitere Beispiele für Regelungsinhalte, sind Inventarlisten (Aufteilung des Eigentums an verschiedenen Gegenständen), die Aufteilung der Haushaltskosten und des Vermögens oder die Begünstigung der Partnerin oder des Partners mit einer Lebensversicherung.
Gerne unterstützen wir euch falls ihr euer Zusammenleben und/oder eine allfällige Trennung gemeinsam gestalten und rechtlich regeln möchtet. Hier geht es zum Angebot.