Was sich im Strassenverkehr ab 2023 ändert

Was sich im Strassenverkehr ab 2023 ändert

23.12.2022

 

Veloweggesetz -  Velofahrer besser schützen

Der Bundesrat hat am 2.12.2022 beschlossen, dass das neue Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Mit diesem Gesetz werden die Kantone zur Planung und Realisierung von Velowegnetzen verpflichtet und der Bund verpflichtet sich, auf seinen Strassen auch Velowege zu erstellen, um somit eine bessere und sicherere Infrastruktur für Radfahrende zu schaffen.

Carpooling - Motivation für Fahrgemeinschaften

Neu wird die gemeinsame und gleichzeitige Nutzung eines Fahrzeuges durch seinen Eigentümer und einer oder mehreren Personen für dieselbe Strecke belohnt.

Das Symbol «Mitfahrgemeinschaft» kann sowohl im fahrenden als auch im ruhenden Verkehr verwendet werden, um die Umweltbelastung durch den Verkehr zu reduzieren. Auf den signalisierten Fahrstreifen und Fahrspuren dürfen nur Fahrzeuge fahren, die mindestens mit einer gewissen Anzahl an Personen besetzt sind, die auf dem Symbol angegeben ist. Auf Parkflächen, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nur Fahrzeuge abgestellt werden, die bei der Zufahrt ebenfalls mit der angegebenen Anzahl an Personen besetzt sind. Für die Wegfahrt ist keine Mindestbesetzung erforderlich.

Einfacheres Verfahren zur Einführung von Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen

Ohne dass qualifizierte Gründe vorhanden sein müssen, können neu Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen erlassen werden. Ein Gutachten zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit ist dafür nicht mehr notwendig. Allerdings müssen die Behörden die Anordnung der Zonen weiterhin verfügen und veröffentlichen. Innerorts gilt auch weiterhin grundsätzlich Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen. Dies soll besondere Gefahrensituation, den besonderen Schutz bestimmter Verkehrsteilnehmender, Verbesserung des Verkehrsflusses, sowie eine Verminderung einer übermässigen Belastung durch Lärm oder Schadstoffe gewährleisten.

Raschere Verfahren bei entzogenen Führerausweisen

Es werden neue Fristen in der Strassenverkehrskontrollverordnung (SKV) und der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) eingeführt, um die Dauer des Verfahrens bei entzogenen Führerausweisen zu verkürzen. Die Polizei muss die Ausweise innerhalb von drei Arbeitstagen an die kantonale Entzugsbehörde übermitteln. Diese muss den Ausweis innerhalb von zehn Arbeitstagen mindestens vorübergehend an die Inhaberin oder den Inhaber zurückgeben, sofern sie bis dahin keine ernsthaften Zweifel an deren Fahreignung hat und somit nicht mindestens einen vorsorglichen Entzug verfügen kann. Diese Neuerung tritt am 1. April 2023 in Kraft.

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