Das schweizerische Firmenrecht wurde kürzlich etwas gelockert. Die strengen Vorschriften sind verschwunden. Dennoch gibt es Punkte, welche man bei der Wahl seiner Firma beachten muss.
Grundsatz der Firmenbildung
Jede Firma darf, neben dem vom Gesetze vorgeschriebenen wesentlichen Inhalt, Angaben enthalten, die zur näheren Umschreibung der darin erwähnten Personen dienen oder auf die Natur des Unternehmens hinweisen. Neu kann die Firma auch eine Fantasiebezeichnung enthalten, vorausgesetzt, dass der Inhalt der Firma der Wahrheit entspricht, keine Täuschungen verursachen kann und keinem öffentlichen Interesse zuwiderläuft.
Ausschliesslichkeit der Firma
Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma darf von keinem andern Geschäftsinhaber an demselben Orte (Unternehmenssitz) verwendet werden. Selbst dann nicht, wenn er den gleichen Vor- und Familiennamen hat, mit dem die ältere Firma gebildet worden ist.
Einzelunternehmen
Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt, muss den wesentlichen Inhalt seiner Firma aus dem Familiennamen mit oder ohne Vornamen bilden. Auch wenn das Einzelunternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist, hat es die gesetzlichen Firmenbildungsvorschriften zu beachten. Enthält die Firma weitere Familiennamen, so muss aus ihr hervorgehen, welches der Familienname des Inhabers ist.
Beispiele: Schreinerei Müller, Marco Meier Inneneinrichtungen Zürich
Aktiengesellschaft, GmbH, Kollektiv- und Kommanditgesellschaft sowie Genossenschaft
Handelsgesellschaften und Genossenschaften können unter Wahrung der allgemeinen Grundsätze der Firmenbildung ihre Firma frei wählen. In der Firma muss jedoch stets die Rechtsform (AG, GmbH, KLG, KmG etc.) angegeben werden.
Beispiele: YLEX AG, Clean GmbH Bern, KLG Buon Appetito
Die Firma einer Handelsgesellschaft oder einer Genossenschaft muss sich von allen in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen von Handelsgesellschaften und Genossenschaften deutlich unterscheiden. Die ältere, bereits eingetragene Firma geniesst hier den Schutz der Eintragungspriorität.
Hast du weitere Fragen zum Firmenrecht? Komm vorbei, YLEX klärt das.