Der 31. Oktober ist in Bern ein offizieller Umzugstermin. Jeder Mieter wünscht sich, dass die Wohnungsabnahme einfach, rasch und ohne grosse Hindernisse über die Bühne geht, damit die Mietkaution bald freigegeben werden kann.
Leider läuft es in der Realität nur selten reibungslos ab: das Datum der Abnahme ist unklar, es werden Schäden an der Mietwohnung gefunden, die Wohnung ist ungenügend gereinigt, der Vermieter möchte die Wohnung auf Kosten der Mieter renovieren und so weiter.
Damit du bei der Wohnungsabnahme keine bösen Überraschungen erlebst, geben wir dir gerne ein paar einfache Tipps und Infos:
Vor der Rückgabe
-Schau im Mietvertrag nach, wann die Wohnungsabnahme zu erfolgen hat (z.B. am letzten Tag der Mietdauer oder am darauffolgenden Tag). Sofern dies unklar ist, solltest du das Datum schriftlich mit dem Vermieter vereinbaren.
-Suche das Übergabeformular des Einzuges und kontrolliere die bereits bestandenen Mängel und Schäden.
-Kleinere Mängel musst du selbständig beheben oder beheben lassen (z.B. Dübellöcher sauber verschliessen).
-Du musst die Mietwohnung so zurückgeben, wie du sie übernommen hast. Die natürliche Alterung und die Spuren, die durch normale Abnützung entstehen, sind bereits mit dem Mietzins abgegolten. Für diese Umstände haftest du also nicht (z.B. Druckstellen am Boden, kleine Kratzer von Möbeln, Schattierung an Wänden).
-Grössere Schäden sind vorgängig bei der Haftpflichtversicherung anzumelden (z.B. tiefe Kratzer im Boden).
-Es gibt eine Lebensdauertabelle, die bestimmt, welchen Wert bestimmte Vorrichtungen haben. Ein Wandanstrich hat beispielsweise eine Lebensdauer von acht Jahren. Sollte nun der sechsjährige Wandanstrich von deinem Kind farbig bemalt worden sein, so haftest du nur für einen Viertel der Kosten.
-Sofern du die Wohnung putzen lässt: Frage den Vermieter welche zwei Institute er empfehlen kann und hole zwei Offerten ein. Achte darauf, dass du eine Abnahmegarantie bekommst.
Während der Übergabe
-Bewahre einen kühlen Kopf und bleibe freundlich.
-Gib alle Schlüssel zurück.
-Unterschreibe das Rückgabeprotokoll nur, wenn du damit einverstanden bist (auch wenn der Vermieter dich dazu drängt).
Nach der Übergabe
-Warte ab, bis du Post von der Verwaltung bzw. deinem Vermieter bekommst.
-Sofern innert fünf Tagen kein Einschreiben mit dem Protokoll und den gerügten Schäden eintrifft, bist du von der Haftung befreit.
-Verlange die Freigabe der Mietkaution.
Sollte es anlässlich der Wohnungsabgabe zu Problemen kommen, helfen wir dir gerne weiter. Komm bei YLEX vorbei, wir klären das.