Wenn der Eintrag im Betreibungsregister zur Last wird

Wenn der Eintrag im Betreibungsregister zur Last wird

31.12.2019

Einen Eintrag im Betreibungsregister erhältst du sehr schnell, denn eine Betreibung kann jeder einleiten, ohne dabei eine gerechtfertigte Forderung zu haben. Der Eintrag bleibt grundsätzlich fünf Jahre lang sichtbar. Ihn löschen zu lassen, kann mühselig sein.

Wenn die Betreibung ungerechtfertigt war, du Rechtsvorschlag erhoben hast und der Gläubiger die Betreibung nicht fortgesetzt hat, dann kannst du nach Ablauf von drei Monaten seit Zustellung des Zahlungsbefehls ein Begehren beim Betreibungsamt deines Wohnsitzes stellen, worin du verlangst, dass die Betreibung nicht mehr im Betreibungsauszug erscheint.

Der Eintrag im Betreibungsregister wird auch nach Bezahlung der Forderung oder wenn der Eintrag unsichtbar gemacht wird, nicht automatisch gelöscht. Du musst entweder fünf Jahre lang warten oder vom Gläubiger verlangen, dass er den Eintrag im Betreibungsregister löschen lässt. Tut er dies nicht, und möchtest du nicht so lange warten, musst du die Löschung auf dem Klageweg durchsetzen.

Hast du weitere Fragen bezüglich Löschung des Registereintrages? Komm zu YLEX, wir klären das.

 


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