Wenn die Betreibung zum letzten Hoffnungsschimmer wird

Wenn die Betreibung zum letzten Hoffnungsschimmer wird

31.12.2019

Bevor du ein Betreibungsbegehren stellst, solltest du alle anderen Möglichkeiten (Mahnungen und Betreibungsandrohung) ausgeschöpft haben, um an dein Geld zu gelangen. Wenn das alles nicht hilft, ist der Betreibungsweg unumgänglich.

Wenn du Gläubiger bist, so musst du das Betreibungsbegehren beim Betreibungsamt am Wohnort des Schuldners einreichen. Wenn es sich bei der Schuldnerin um eine juristische Person handelt, reichst du das Gesuch beim Betreibungsamt am Sitz der Firma ein. Das Betreibungsamt stellt dann dem Schuldner den Zahlungsbefehl zu.

Im Betreibungsbegehren musst du als Gläubiger einige Angaben machen, u.a. deinen Namen und Wohnort (vollständige Adresse), den Namen und Wohnort des Schuldners (vollständige Adresse), den geschuldeten Betrag (in CHF) und die Forderungsurkunde (Vertrag, Rechnung, Bestellung, usw.) oder, wenn eine solche Urkunde fehlt, den Grund für die Forderung.

Als Gläubiger musst du die Kosten der Betreibung vorschiessen. Diese Kosten kannst du dem Schuldner zusammen mit dem geschuldeten Betrag auferlegen.

Unter dem folgendem Link kannst du dein Betreibungsbegehren online erstellen: https://www.e-service.admin.ch/eschkg/cms/content/betreibung/betreibung_einleiten_de

Hast du weitere Fragen betreffend Einleitung einer Betreibung oder benötigst du Unterstützung? Komm zu YLEX, wir klären das.

 


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