Um eine Betreibung einzuleiten, braucht es keine Ermächtigung und das Betreibungsamt darf ein tatsächlicher Anspruch nicht prüfen. Diese Problematik kann unangenehme, ungerechtfertigte Betreibungen zur Folge haben.
Nachteile
Ein solcher Eintrag im Betreibungsregister kann vor allem in Situationen der Stellen- oder Wohnungssuche einen unangenehmen Beigeschmack haben: Jeder, der ein Interesse glaubhaft macht, kann in das Register einsehen, so auch potentielle Arbeitgeber oder Vermieter (Art. 8a SchKG).
Per 1. Januar 2019 ist es nun durch Art. 8a Abs. 3 SchKG den ungerechtfertigten Betriebenen möglich, sich schneller und einfacher gegen eine ungerechtfertigte oder missbräuchliche Betreibung zu wehren.
Du wurdest ungerechtfertigterweise betrieben? - YLEX liefert dir eine Zusammenstellung was du bei Zustellung des Zahlungsbefehls beachten und wissen solltest:
Das Löschungsgesuch
Seit dem 1. Januar 2019 ist es möglich, ein “Löschungs-Gesuch” an das Betreibungsamt zu stellen. Dazu musst du Rechtsvorschlag erheben und die Zahlung weder teilweise noch vollständig begleichen. Damit gibst du zu verstehen, dass du mit der Betreibung nicht einverstanden bist.
Du musst drei Monate seit Zustellung verstreichen lassen. In dieser Zeit ist der Eintrag im Register jedoch sichtbar. Reichst du das Gesuch vor Ablauf dieser Frist ein, kann es vom Betreibungsamt abgewiesen werden.
Wichtig ist, dass während dieser drei Monate der Gläubiger kein Verfahren zur Beseitigung deines eingereichten Rechtsvorschlages einleitet.
Es ist möglich, dass das Betreibungsamt die Behandlung deines Gesuchs von einem Kostenvorschuss abhängig macht. Das Gesuch kostet dich in jedem Fall CHF 40.00.
Ist dein Gesuch beim Betreibungsamt eingegangen, wird der Gläubiger aufgefordert, innert 20 Tagen Stellung zu nehmen. Sofern er in dieser Frist nicht erklärt und darlegt, dass die Forderung beglichen wurde oder er ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages eingeleitet hat, wird das Betreibungsamt deinem Gesuch stattgeben. Der Eintrag ist von nun an nicht mehr ersichtlich.
Aber Vorsicht: auch nach der 20-tägigen Frist kann der Gläubiger den Nachweis der Fortsetzung der Betreibung oder der Beseitigung des Rechtsvorschlages erbringen, womit die umstrittene Betreibung wiederauflebt.
Brauchst du weitere Hilfe oder möchtest du bei der Einreichung des Gesuchs an das Betreibungsamt unsere Unterstützung? Wir klären das.